Aus gegebenem Anlass

Gefundene Tiere, die Hilfe benötigen, bitte nicht einfach vor unserer
Praxis ablegen. Informieren Sie unser Praxisteam von Ihrem Fund, damit
wir uns schnellstmöglich um das Tier kümmern können.
Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Die von uns
erbrachten Leistungen in der Tierarztpraxis werden nach dem zweifachen
Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet (zuzüglich 19%
MwSt.). Wir sind übrigens auch verpflichtet, bei Wildtieren die GOT
anzuwenden. Die
Kosten für eine Operation richten sich nach dem Aufwand des Eingriffs
und der
Schwere der Erkrankung. Ein Kostenvoranschlag ist nicht möglich.
Unsere Rechnungen verschicken wir ab sofort üblicherweise per E-Mail, gemäß dem Wachstumschancengesetz.