Aus gegebenem Anlass

03.02.2025

Gefundene Tiere, die Hilfe benötigen, bitte nicht einfach vor unserer Praxis ablegen. Informieren Sie unser Praxisteam von Ihrem Fund, damit wir uns schnellstmöglich um das Tier kümmern können.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Die von uns erbrachten Leistungen in der Tierarztpraxis werden nach dem zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet (zuzüglich 19% MwSt.). Wir sind übrigens auch verpflichtet, bei Wildtieren die GOT anzuwenden. Die Kosten für eine Operation richten sich nach dem Aufwand des Eingriffs und der Schwere der Erkrankung. Ein Kostenvoranschlag ist nicht möglich.
Unsere Rechnungen verschicken wir ab sofort üblicherweise per E-Mail, gemäß dem Wachstumschancengesetz.